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Zugriffsverwaltung

  In einem CSCW-System ist es nicht sinnvoll, daß jeder Teilnehmer an einem CSCW-System alle Dokumente einsehen, erstellen, verändern und löschen kann. Es ist notwendig, jedem Teilnehmer eine Privatsphäre zuzubilligen, auf die er selbst den Zugriff verwalten kann.
Da häufig gemeinsam an einer Aufgabe gearbeitet wird, diese Gruppen aber auch oft in ihrer Besetzung wechseln können, und zu Zwecken der Vereinfachung der Zugriffsverwaltung, muß ein System die Einrichtung nicht nur von Privatsphären einzelner Teilnehmer, sondern auch der von Gruppen von Teilnehmern ermöglichen (vgl. [Ell91]). Natürlich müssen Teilnehmer auch Mitglieder mehrerer Gruppen sein können.
Eine solche Privatsphäre definiert sich dadurch, daß ihr Besitzer für beliebige Teilnehmer verschiedene Rechte am Inhalt der Privatsphäre vergeben kann. Diese Rechte umfassen die vier grundlegenden Aktionen, die auf ein Dokument angewandt werden können: lesen, erstellen, verändern und löschen (s. Kapitel 5.5.3).
Eine sinnvolle Aufteilung der Rechte ergibt sich nach folgender Rangordnung:

Für die Anwendung im multimedialen Bereich wird in [TK94] eine Ausdehnung und Aufteilung der Zugriffsrechte auf Benutzer und Anwendungen vorgeschlagen. Diese Aufteilung ist für diese Arbeit jedoch nicht von Interesse, da Anwendungen neben dem WebRC-System ausschließlich clientseitig ausgeführt werden sollen.


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